| Geschäftsordnung |
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| Geschrieben von: Administrator | ||||
| Freitag, 12. September 2008 um 15:05 | ||||
Seite 1 von 2 3. Änderung gemäß der Mitgliederversammlung vom 08. März 2002
§ 1 Mitgliedschaft
a. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Gegen die ablehnende Entscheidung kann innerhalb eines Monats Berufung zur nächsten Mitgliederversammlung eingelegt werden. b. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum 31. 12. des Kalenderjahres möglich. Die Austrittserklärung muß schriftlich erfolgen und dem 1. Vorsitzenden 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres zugehen. c. Über den Ausschluß eines Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder. Der Antrag auf Ausschluß ist dem betroffenen Mitglied zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung zu übersenden. Gibt der Betroffene eine schriftliche Stellungnahme ab, ist diese in der Mitgliederversammlung bekannt zu geben. Der Beschluß über die Ausschließung wird dem nicht in der Versammlung anwesenden Mitglied von Seiten des Vorstandes schriftlich bekanntgegeben. d. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung bestimmt. Ist ein Mitglied länger als 12 Monate mit seinem Mitgliedsbeitrag im Rückstand, kann es ohne Mahnung gestrichen werden. |
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| Aktualisiert ( Montag, 15. September 2008 um 17:11 ) |
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