top
logo

Benutzer

Wetter

Das Wetter heute

Home Satzung
Satzung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Freitag, 12. September 2008 um 15:03
Beitragsseiten
Satzung
Page #
Page #
Alle Seiten

§ 1 Vereinsname, Vereinssitz, Vereinsfarben
§ 2 Vereinszweck
§ 3 Mitgliedschaft
§ 4 Rechte und  Pflichten der Mitglieder
§ 5 Vereinsorgane
§ 6 Mitgliederversammlung
§ 7 Vorstand
§ 8  Haftungsbeschränkung
§ 9 Eintragung in das Vereinsregister
§ 10 Auflösung des Vereines
§ 11 Satzungsänderung
 

 

§ 1 Vereinsname, Vereinssitz, Vereinsfarben 

Der Verein führt den Namen "Handballclub 1992 Dillingen- Diefflen". Nach der Eintragung ins Vereinsregister erhält er den Zusatz e.V. (eingetragener Verein). Sitz des Vereines ist Dillingen/Saar. Die Vereinsfarben sind blau/gelb.


§ 2 Vereinszweck

Der Verein hat zur Aufgabe, nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unter Ausschluss von parteipolitischen, konfessionellen, beruflichen, rassistischen und militärischen Gesichtspunkten, den Sport, insbesondere den Handballsport, zu fördern. Dieser Zweck wird durch Förderung sportlicher Übungen (Breitensport) und durch sonstige geeignete Veranstaltungen erreicht. Der Verein betreibt den Handballsport auf der Grundlage des Amateurgedankens und des gesunden Leistungsstrebens als Mittel der Erziehung (Jugendförderung), der Gesundheitsförderung und der sinnvollen Freizeitgestaltung.
Der Verein verfolgt diese Ziele ausschließlich und unmittelbar durch eigenes Wirken auf gemeinnütziger Grundlage im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und zwar insbesondere dadurch, dass er den Mitgliedern Sportanlagen und Sportgeräte zur Verfügung stellt. Seine Tätigkeit ist selbstlos, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke . Mittel des Vereines dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines. Es darf darüber hinaus, keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden. . Die Führung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes schließt die Steuervergünstigung nicht aus. Erwirtschaftete Gewinne sind aber ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke zu verwenden. Die Inhaber von Vereinsämtern (Vorstandsmitglieder) üben ihre Tätigkeiten ehrenamtlich aus.

 

§ 3 Mitgliedschaft 

Mitglied des Vereines kann jede natürliche oder juristische Person werden. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss von Seiten der Mitgliederversammlung.
Der Ausschluss aus dem Verein kann dann erfolgen, wenn das Mitglied wiederholt gegen die Satzung verstoßen hat, die Interessen des Vereines  nach außen nicht vertritt sowie gegen Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane verstößt. Ein Ausschluss ist auch dann geboten, wenn dem Mitglied unehrenhaftes Verhalten nachgewiesen wird und es mit dem Vereinsleben in unmittelbarem Zusammenhang steht.



 

Handball News

Unser Newsletter

Bleiben sie aktuell. Jetzt unseren Newsletter abonieren!


bottom
top

beliebtesten Berichte

Neusten Nachrichten


bottom

.